[L3]Legal

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen der Band Roof Garden („Künstler“).

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber („Veranstalter“) über musikalische Live-Auftritte. Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsabschluss

Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch beidseitige schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) zustande.

§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Reisekosten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung. Auf Wunsch ist eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Vertragsschluss möglich.

§ 4 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter stellt unentgeltlich zur Verfügung:

  • Eine ausreichend dimensionierte, sichere Bühne und Stromversorgung gemäß Tech-Rider
  • Einen abschließbaren Backstage-Raum für die Band
  • Catering und Getränke vor, während und nach dem Auftritt für 5 Personen + Crew
  • Ausreichende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Bühne
  • Anmeldung und Abrechnung gegenüber der GEMA

§ 5 Technische Anforderungen

Die im Tech-Rider aufgeführten technischen Anforderungen sind verbindlich. Bei Abweichungen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, kann der Künstler die Spielzeit anpassen oder den Auftritt absagen, ohne den Honoraranspruch zu verlieren.

§ 6 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit eines Bandmitglieds mit ärztlichem Attest, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) ist der Künstler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

§ 7 Stornierung durch den Veranstalter

Bei Stornierung durch den Veranstalter werden folgende Beträge fällig:

  • bis 90 Tage vor dem Auftritt: 25 % des vereinbarten Honorars
  • bis 30 Tage vor dem Auftritt: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 30 Tage vor dem Auftritt: 100 % des vereinbarten Honorars

§ 8 Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Aufnahmen des Auftritts sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Künstlers erlaubt. Die Verwertung solcher Aufnahmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 9 Werbung und Bildrechte

Der Veranstalter darf den Bandnamen und das vom Künstler bereitgestellte Pressematerial zu Werbezwecken für die konkrete Veranstaltung nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 10 Haftung

Der Künstler haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachtes Eigentum (z. B. Instrumente, Equipment) übernimmt der Veranstalter während der Veranstaltung Obhutspflichten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Juli 2026. Hinweis: Diese Vorlage sollte vor Live-Schaltung durch einen Anwalt geprüft werden.